| „
Allgemein ist zu sagen, dass ein Gutachten als objektive und
begründete Stellungnahme, welche
mit besonderer Sachkunde und Fachwissen erstellt wurde, jedenfalls
dazu beiträgt, dass Sie die richtige Entscheidung treffen
! “
Wofür
braucht man den Immobiliensachverständigen?
Hier einige Beispiele:
-
Sie möchten eine Immobilie verkaufen oder kaufen. Der
Sachverständige ermittelt den realen Wert des Kaufobjektes
als Entscheidungsgrundlage. Dies schützt Sie vor einer
teuren Fehlentscheidung.
-
Sie planen in einem Haus mit mehreren Wohnungen Wohnungseigentum
zu begründen. Der Sachverständige erstellt ein Nutzwertgutachten
(auch Parifizierungsgutachten genannt), und leitet damit die
Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch ein.
-
Der Dachboden der Liegenschaft soll verkauft werden. Der Sachverständige
erstellt ein neues Nutzwertgutachten, oder einen Zusatz zum
bereits vorhandenen Gutachten. Dadurch wird der separate Verkauf
möglich.
-
Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung wird das Vermögen
aufgeteilt und einer der Partner verbleibt in der gemeinsamen
Wohnung. Der Sachverständige ermittelt neutral den Wert
der Wohnung. Die Parteien finden so zu einer einvernehmlichen
Lösung. Dies erspart Streit sowie Gerichts- und Anwaltskosten.
-
Sie erben gemeinsam mit Anderen eine Liegenschaft, welche
Sie nicht gemeinsam bewohnen wollen. Daher soll die Liegenschaft
verkauft werden, und der Erlös unter den Erben aufgeteilt
werden. Der Sachverständige ermittelt für Sie den
Wert der Liegenschaft. Sie kommen so zu Ihrem Erbteil.
-
Sie treten als Selbstständiger in den Ruhestand. Ihre
Betriebsliegenschaft soll in Ihr Privatvermögen übergehen.
Der Sachverständige erstellt für Sie ein Gutachten
zur Wertermittlung für das Finanzamt.
-
Sie planen Ihr Immobilienvermögen in eine Stiftung einzubringen.
Auch hier bewertet der Sachverständige Ihre Liegenschaft(en)
zur Ermittlung des Wertes.
-
Sie wollen mieten oder vermieten bzw. haben bereits ge- oder
vermietet. Nun sind Sie sich z. B. nicht sicher, ob der Mietvertrag
korrekt und/oder die Miete angemessen ist. Der Sachverständige
prüft alle relevanten Punkte (Kündbarkeit, Betriebskostenvereinbarung,
Mieterwechsel etc.), oder ermittelt einen angemessenen Mietzins.
Dies bewahrt Sie vor kostspieligen Problemen und hilft Ihnen
bei den Vertragsverhandlungen.
-
Darüber hinaus wird der Sachverständige von Gerichten
und Notaren bei der Abwicklung von Konkursen, strittigen Scheidungen,
Mietstreitigkeiten, Verlassenschafsverfahren, Zwangsversteigerungen
usf. beigezogen.
Was
kostet ein Gutachten oder eine Beratung ?
Generell
gilt, dass meine Erstauskunft bzw. die Erstberatung für
Sie kostenlos und unverbindlich ist. Das Sachverständigenhonorar
bemisst sich entweder nach dem Gerichtsgebührengesetz (dieses
ist abhängig vom Wert des Objektes), oder das Honorar wird
frei vereinbart. Gerne kann ich für Sie einen detaillierten
Kostenvoranschlag erstellen.
Wie
lange dauert die Gutachtenserstellung ?
Je
nach dem Zweck und dem Gegenstand des Gutachtens nimmt die Erstellung
und Ausarbeitung eines Gutachtens zwischen zwei Werktagen und
maximal vier Wochen in Anspruch. In Ausnahmefällen sind
auch längere bzw. kürzere Fristen möglich.
Kontaktieren
Sie mich - ich beraten Sie gerne:
(...
zum Anfrageformular)
Dr.
Arvid Andersons
A-8010 Graz, Dürergasse 8
Tel.: +43 (0) 316/81 90 81
Fax: +43 (0) 316/81 90 81 - 33
E-Mail: andersons@dr-ulrich.at
 |
|


Dr.
Arvid Andersons
allgemein beeideter,
gerichtlich zertifizierter
Sachverständiger für
das Immobilienwesen
Dürergasse 8
A – 8010 Graz
Tel.: 0316 / 81 91 81
andersons@dr-ulrich.at


|